Rechtsanwältin

Martin-Zacharias
Rechtsanwalt für Familien- und
Gesellschaftsrecht

Ehevertrag

Momentan verhält es sich so, dass in Deutschland fast jede dritte Ehe scheitert.

Im Scheidungsverfahren kommt es häufig zu heftigen Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern. Fast immer wird über die Aufteilung des Vermögens und über den Umfang und das Bestehen von Unterhaltsansprüchen gestritten.

Vor allem für die gemeinsamen Kinder ist es sehr belastend, wenn sich ihre Eltern darüber hinaus auch noch über den Umgang nicht einigen können oder sogar über die elterliche Sorge streiten.

Im Hinblick darauf schließen daher immer mehr Eheleute einen sogenannten Ehevertrag.

So kann im Fall einer späteren Trennung bzw. Scheidung sehr viel Streit vermieden werden.

Ein Ehevertrag kann vor oder auch noch während der Ehe geschlossen werden. Viele meiner Mandanten kommen gerade im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe zu mir.

Ein wirksamer Ehevertrag bedarf der notariellen Form.

Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da in solch einem Vertrag weitreichende persönliche sowie wirtschaftliche Regelungen getroffen werden können. Nur durch die notarielle Beurkundung sind auch die darin getroffenen Vereinbarungen rechtsverbindlich und wirksam!