Rechtsanwältin

Martin-Zacharias
Rechtsanwalt für Familien- und
Gesellschaftsrecht

Sorgerecht

Sind die Eltern miteinander verheiratet, üben sie die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder grundsätzlich immer gemeinsam aus.

Anders bei nicht miteinander verheirateten Eltern oder nach Trennung und Scheidung der Eltern.

Sind die Eltern nicht verheiratet steht das Sorgerecht nach dem Gesetz zunächst allein der Mutter zu. es sei denn die Eltern haben gemeinsam erklärt, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht haben wollen.

Bisher hatte der nichtsorgeberechtigte Vater keine Chance das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mutter nicht zu dieser Sorgerechtserklärung bereit ist.

Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht unverheirateter Väter:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 entschieden, dass der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig ist.

Nun muss das Gesetz geändert werden, was aber bislang (Herbst 1011) noch nicht geschehen ist. Gleichwohl haben bereits mehrere Gerichte den Anträgen nichtehelicher Väter auf gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mütter stattgegeben, wenn dieses gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl dient.

Befinden sich die Eltern in Trennung und Scheidung wird im Scheidungsverfahren nur noch dann über das Sorgerecht entschieden, wenn dies von einem oder beiden beantragt wird. Ohne einen solchen Antrag bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung bestehen.

Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhalten möchte, kann er es bei Gericht beantragen.

Hier sollte jeder Elternteil daran denken, dass es für das Kind in der Regel am besten ist, das gemeinsame Sorgerecht aufrecht zu erhalten. Bloße Meinungsverschiedenheiten reichen aber nicht aus, um das Sorgerecht nur einem der Eltern zu übertragen. Ebenso wenig spricht allein die Tatsache, dass ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, gegen ein gemeinsames Sorgerecht.

Konflikte auf Elternebene sollten nicht zu Lasten des Kindes gehen! Hie sollte jeder Elternteil bedenken, dass das Kind zwei Eltern hat und beide liebt! Die Trennung / Scheidung allein ist schon eine sehr starke emotionale Belastung für das Kind, sodass immer versucht werden sollte, dass trotz weiterer Streitigkeiten zwischen den Eltern das Kind so wenig wie möglich involviert werden.

Lieben Sie Ihr Kind, dann denken Sie zuerst an Ihr Kind!